Der neue Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-AroundBeratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.
Wer wird gefördert?
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen
Was wird gefördert?
Die Beratung junger und etablierter Unternehmen kann im Rahmen der folgenden drei Beratungsschwerpunkte
gefördert werden:
Allgemeine Beratungen
Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Zusätzlich zu einer allgemeinen Beratung können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören
Beratungen von Unternehmen, die
Unternehmenssicherungsberatung
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden
nicht berücksichtigt.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens (s. Rückseite).
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der Leitstellen prüft den Antrag vorab und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunternehmen können, müssen ein solches Gespräch aber nicht führen. Nach Durchführung der Beratung muss ein Verwendungsnachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt
Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro
Fördersatz: 80% = 3.200 Euro; 60% = 2.400 Euro; 50% = 2.000 Euro
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung
Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
Fördersatz: 80% = 2.400 Euro; 60% = 1.800 Euro; 50% = 1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten
Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
Fördersatz: 90% = 2.700 Euro
* Fördersatz: 80% neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60% Region Lüneburg, sonst 50%, 90% Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort